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Umkehrhypothek

Man sollte es nicht glauben, aber viele ältere Menschen haben Geld, das sie nicht ausgeben können. Das Geld steckt in ihrem Haus, daß sie zum Teil seit Jahrzehnten bewohnen. Zwar muß keine Miete bezahlt werden, aber die Nebenkosten müssen beglichen werden und das ist bei einer niedrig ausfallenden Rente oft ein schwieriges Unterfangen. Wenn  der ältere Mensch dann noch Pflegebedürftig wird und die Pflege noch zahlen muß, bleibt häufig von der Rente nichts mehr übrig. Hier könnte für den älteren Menschen eine Umkehrhypothek in Frage kommen.

Das Modell der Umkehrhypothek

Je nachdem, wie alt der Mensch ist, der die Umkehrhypothek in Anspruch nehmen möchte, kann eine Einmalzahlung oder auch eine monatliche Zusatzrente über die Umkehrhypothek in Anspruch genommen werden. Das Mindestalter ist bei vielen Anbietern das sechzigste Lebensjahr. Die Zahlung kann einen Wert zwischen fünfzehn und fünfunddreißig Prozent des Wertes der Immobilie betragen. Dieses Darlehen muß nicht zurück gezahlt werden und es erfolgen auch keine Zinsforderungen durch das Kreditinstitut, daß die Umkehrhypothek anbietet. Dies bringt einige Vorteile mit sich:

  • der ältere Mensch darf bis zum Tod in der Immobilie wohnen bleiben
  • der finanzielle Spielraum wird vergrößert
  • freie Verwendbarkeit des Geldes

Aber das Modell hat auch Nachteile:

  • zu geringe Erlöse im Gegenzug zum Verkauf
  • erneute Belastung einer Schuldenfreien Immobilie
  • die Erben gehen leer aus

Unter http://www.umkehrhypotheken.com kann man sich informieren und beraten lassen.

Durch eine Umkehrhypothek sinkt das Erbe beträchtlich

und das kann natürlich zu Ärger in der Familie führen. Hinzu kommt, daß nach dem Tod des Kunden die Immobilie der Bank gehört und damit die Erben keinen Anspruch mehr darauf haben. Allerdings müssen die Erben auch nicht damit rechnen nach dem Tod des Angehörigen noch etwas an die Bank zahlen zu müssen. Die Haftung übernimmt vollständig die Bank und damit sind die Erben außen vor.

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